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Für die Eintragung ins Nationalregister der Botschaft oder des Berufskonsulats müssen Sie drei Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen Belgier(in) sein;
- Sie dürfen nicht in den Bevölkerungsregistern einer belgischen Gemeinde eingetragen sein;
- Sie müssen nachweisen, dass Ihr gewöhnlicher Hauptwohnort (d.h. Ihr legaler Wohnort) im Konsularbezirk des belgischen Berufskonsulats liegt.
Minderjährige müssen noch eine vierte Bedingung erfüllen:
- Sie müssen im gleichen Register eingetragen werden, in denen ein Elternteil eingetragen ist.
Bitte, senden Sie uns untenaufgeführte Dokumente per Post zu:
- Fragebogen (für jedes Familienmitglied je eines) achten Sie bitte auf die unterschiedlichen Formulare für Volljährige (DOCX, 37.71 KB) und Minderjährige (PDF, 189.21 KB)
- Kopie Aufenthaltsbewilligung oder Niederlassungsausweis / Permis de résidence / Permesso di soggiorno oder Wohnsitzbestätigung (falls Sie auch die schweizerische Staatsbürgerschaft besitzen);
- Kopie Ihres belgischen Personalausweises (Vorder- und Rückseite);
- Kopie Ihres belgischen Reisepasses (wenn zutreffend);
- Das Einschreibungsformular (DOCX, 51.57 KB)für die Wahlen für Belgier im Ausland und gegebenenfalls das Vollmachtformular (DOCX, 43.55 KB).
Nach Erhalt von Ihrem Dossier, könnten weiter Dokumente verlangt werden.
Sie können die Dokumente per E-Mail senden an
oder per Post an:
Botschaft des Königreichs Belgien
Weltpoststraße 4
Fallpost
3000 Bern 16