Änderung des Personenstandes, Staatsangehörigkeit, Wählerstatus

Was tun bei Änderung des Personenstandes, der Staatsangehörigkeit, des Wählerstatus?

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SEHR WICHTIG

Für jede Änderung im Nationalregister, brauchen wir ein originales Dokument, dies, damit wir Ihre Anliegen bestens vertreten können. Auf Anfrage wird Ihnen das Original zurückgesandt.

Teilen Sie nach Ihrer Eintragung dem Konsulat bitte Folgendes mit:

  • Jede Änderung der Anschrift innerhalb eines Monats, anhand des Formulars  Meldung der Änderung der Anschrift
  • Jede Änderung des Familienstandes Ihrer eigenen Person und Ihrer Familienmitglieder, anhand einer wortgetreuen Abschrift der betreffenden Akte, z.B. des Ehevertrags, der Scheidungsakte, der Geburtsurkunde oder der Adoptionsakte oder der Erklärung der Namensänderung;
  • Jede Änderung der Familienzusammensetzung;
  • Jede Änderung der Staatsangehörigkeit anhand eines Originaldokuments/einer Bescheinigung der zuständigen nationalen Behörden;
  • Den Wunsch, die Art der Stimmabgabe zu ändern, falls Sie als Wähler eingetragen sind.

Das Konsulat nimmt diese Änderungen in Ihre Verwaltungsakte auf und passt Ihre Angaben im Nationalregister an.