Eintragung: Gut zu wissen

Diese Seite enthält nützliche Informationen über Ihre Eintragung.

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Vorteil Ihrer Eintragung : Administrativer Beistand wird lediglich jenen Belgiern gewährt, die im konsularischen Nationalregister eingetragen sind aufgrund des Inkrafttretens des Konsulargesetzbuches am 15.06.2014.

Die Eintragung ins konsularische Nationalregister bei einem belgischen Berufskonsulat im Ausland bietet Ihnen die Möglichkeit, dieselben Dienstleistungen zu nutzen, die die Gemeindeverwaltungen in Belgien in Bezug auf die Führung Ihrer Verwaltungsakte, anbieten.

Wenn Sie eingetragen sind, kann das Konsulat Ihnen bei der Ausstellung eines Personalausweises oder der Ausgabe konsularischer Bescheinigungen helfen (z. B. Wohnsitz-, Meldebescheinigung, Staatsangehörigkeitsbescheinigung, Bescheinigung über die Haushaltszusammensetzung, usw.). 

Über das Konsulat können Sie auch an bestimmten, in Belgien abgehaltenen Wahlen, teilnehmen (föderale Parlamentswahlen und Europawahlen).

Auch Personen mit einer fremden Staatsangehörigkeit, die zu Ihrer Familie gehören, können im Nationalregister eingetragen werden. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf einen belgischen Personalausweis oder Reisepass und können nicht als belgische Wähler registriert werden. Für konsularische Hilfe müssen sie sich an die Vertretung ihres Herkunftslandes wenden. 

Wenn Ihre Akte auf dem neuesten Stand ist, kann das Konsulat Ihnen schneller helfen, auch in Notfällen, in denen Sie dringend Hilfe brauchen (z. B. bei Unfällen, Katastrophen, Evakuierungen, usw.).


Erhaltung des gewöhnlichen Wohnorts in Belgien

Falls Sie noch nicht wissen, ob Sie definitiv im Ausland bleiben werden, können Sie im  Nationalregister in Belgien als „vorübergehend abwesende Person“ eingetragen bleiben. Diese vorübergehende Abwesenheit von Ihrem Wohnort in Belgien muss bei  Ihrer Gemeinde jedoch vor Ihrer Abreise gemeldet werden.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihre Gemeinde. 


Steuerrechtliche Folgen

Für Informationen zu den steuerrechtlichen Folgen einer Streichung aus  dem Nationalregiste in Belgien, nehmen Sie bitte Kontakt auf mit Ihrem Steueramt oder mit dem Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen:

Tel.: 02/572 57 57
Webseite: Finanzen.belgium.be/de


Aufenthaltsbedingungen

Für Informationen zu den Aufenthaltsbedingungen für Belgier im Ausland  (Aufenthaltsbewilligung, Arbeitsgenehmigung usw.) nehmen Sie bitte Kontakt auf mit der Botschaft des jeweiligen Aufenthaltslandes in Brüssel.


Soziale Sicherheit

Auch im Bereich der Sozialversicherung kann ein Umzug  ins Ausland gewisse Folgen haben (bestimmte Leistungen können wegfallen, die Zahlungsmodalitäten können sich ändern, usw.). Für detaillierte Informationen hierzu empfehlen wir Ihnen, sich an die zuständigen Dienste in Belgien (Ihre Krankenversicherung, das LAAB, das Landespensionsamt usw.) oder an den föderalen, öffentlichen Dienst, soziale Sicherheit, zu wenden:

Tel.: 02/545 50 70
E-Mail: social.security@minsoc.fed.be

Für Informationen über die lokale soziale Sicherheit für Ausländer in Ihrem neuen Aufenthaltsland können Sie sich an die Botschaft dieses Landes wenden.


Andere Fragen

Weitere Informationen zu einem Auslandsaufenthalt finden Sie auf der Föderalen Portalseite (NL - FR).