Führerschein und Löschung des belgischen Nummernschildes

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über den Führerschein in der Schweiz.

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Innert einem Jahr nach Ihrer offiziellen Ankunft in der Schweiz, müssen Sie Folgendes tun:


1. Ihren belgischen Führerschein austauschen mit einem schweizerischen

Dieses Prozedere wird in der Schweiz kantonal geregelt. In der Beilage finden Sie den Link, der Sie zur Karte führt, auf der alle Kantone erwähnt sind. Mit einem Click auf dem Kanton, in dem Sie eingetragen sind, finden Sie die notwendigen Informationen für den betreffenden Kanton.

Ihr belgischer Führerschein wird der belgischen Gemeinde, in der Sie zuletzt eingetragen waren, zurückgesandt. Ebenfalls  können Sie bei Rückkehr nach Belgien in der gleichen Gemeinde wieder einen belgischen Führerschein beantragen.

http://www.strassenverkehrsaemter.ch


2. Registrierung Ihres Fahrzeuges

Die Registrierung des Fahrzeuges in der Schweiz ist ebenfalls kantonal geregelt. Mehr Informationen finden Sie auf dem gleichen Link, nämlich:

http://www.strassenverkehrsaemter.ch

Je nach Kanton, sind zwei verschiedene Szenarien möglich betreffend Ihrem  belgischen Nummernschild:

  • Die Schweiz zerstört das Nummernschild und informiert die belgische Behörde DIV darüber mit einem eingeschriebenen Brief. Die originale Eintragungsdokumente des Fahrzeuges werden an die Botschaft gesandt,  und diese von der Botschaft aus, weitergeleitet an das DIV. 

Wir besitzen jeweils eine Kopie, welche uns jederzeit ermöglicht, Ihnen bei Problemen helfen zu können.

  • Sie erhalten persönlich das Nummernschild und die Dokumentation, die Sie weiterleiten müssen ans DIV. Wir empfehlen Ihnen, diese per eingeschriebener Post zu versenden, am besten mit Empfangsbeleg und von einer Europäischen Poststelle aus, ansonsten Zollprobleme möglich sein könnten.

Die Adresse des DIV ist folgende:
FOD Mobiliteit en Vervoer
Directie Wegverkeer – DIV
City Atrium
Vooruitgangstraat 56
1210 Brussel (Sint-Joost-ten-Node)

DAS NUMMERSCHILD DARF AUF KEINEN FALL DER BOTSCHAFT ZUGESANDT WERDEN.