Personenstand

  1. Zuletzt aktualisiert am

Bitte, teilen Sie uns alle Änderungen Ihres Zivilstandes anhand der folgenden Originaldokumente mit.


Heirat in der Schweiz

  • Auszug aus dem Eheregister (CIEC) / Extrait de l’acte de mariage (CIEC) / Estratto dell’atto di matrimonio (CIEC) im Original; 
  • die Kopie des Reisepasses des Partners, sofern diese(r) nicht Belgier(in) ist.


Scheidung in der Schweiz

  • Originale Scheidungsakte mit Inkrafttretungsdatum und versehen mit Apostille, welche bei der Staatskanzlei einzuholen ist.


Todesfall in der Schweiz

  • Falls die verstorbene Person nur die belgische Staatsangehörigkeit besitzt, erhält das Konsulat von den Schweizer Behörden eine Benachrichtigung über den Tod. Das Konsulat leitet die notwendigen Schritte ein; 
  • Falls die verstorbene Person nebst der belgischen, auch die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzt, übermitteln Sie uns bitte eine Kopie der Todesurkunde =>  Auszug aus dem Todesregister (CIEC) / Extrait de l’acte de décès (CIEC) /  Estratto dell’acco di morte (CIEC) 

 

Es können weitere Dokumente verlangt werden.

Wenn die Änderungen des Zivilstandes nicht in der Schweiz stattfinden, bitte kontaktieren Sie dann die Botschaft unter folgender E-Mail-Adresse: renate.thys@diplobel.fed.be