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Bitte, teilen Sie uns alle Änderungen Ihres Zivilstandes anhand der folgenden Originaldokumente mit.
Heirat in der Schweiz
- Auszug aus dem Eheregister (CIEC) / Extrait de l’acte de mariage (CIEC) / Estratto dell’atto di matrimonio (CIEC) im Original;
- die Kopie des Reisepasses des Partners, sofern diese(r) nicht Belgier(in) ist.
Scheidung in der Schweiz
- Originale Scheidungsakte mit Inkrafttretungsdatum und versehen mit Apostille, welche bei der Staatskanzlei einzuholen ist.
Todesfall in der Schweiz
- Falls die verstorbene Person nur die belgische Staatsangehörigkeit besitzt, erhält das Konsulat von den Schweizer Behörden eine Benachrichtigung über den Tod. Das Konsulat leitet die notwendigen Schritte ein;
- Falls die verstorbene Person nebst der belgischen, auch die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzt, übermitteln Sie uns bitte eine Kopie der Todesurkunde => Auszug aus dem Todesregister (CIEC) / Extrait de l’acte de décès (CIEC) / Estratto dell’acco di morte (CIEC)
Es können weitere Dokumente verlangt werden.
Wenn die Änderungen des Zivilstandes nicht in der Schweiz stattfinden, bitte kontaktieren Sie dann die Botschaft unter folgender E-Mail-Adresse: renate.thys@diplobel.fed.be