Provisorischer Reisepass

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie einen provisorischen Reisepass beantragen können.

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In welchen Fällen kann einen provisorischen Reisepass beantragt werden?

Sie müssen aus humanitären Gründen dringend und unerwartet verreisen (Sterbefall oder Krankenhauseinlieferung- oder Aufenthalt eines Angehörigen) und sind nicht im Besitz eines gültigen Reisedokumentes und Sie können auch nicht im Dringlichkeitsverfahren (Antragsstellung vor 15:00 Uhr, Auslieferung am nächsten Arbeitstag) rechtzeitig einen Reisepass anfertigen lassen?

In so einem Fall kann Ihnen ein provisorischer Reisepass weiterhelfen. Es handelt sich um ein Notreisedokument, das sofort ausgestellt wird und Ihnen erlaubt, in die meisten Länder reisen zu können. 

Ein provisorischer Reisepass ist jedoch nicht so fälschungssicher wie ein normaler Reisepass. Es ist international vorgesehen, dass diese Notreisedokumente so wenig wie möglich ausgestellt werden, dies besonders weil nicht auszuschließen ist, dass dieser bei einer Grenz- oder Polizeikontrolle oft viele Fragen aufwirft. Ein gewöhnlicher Reisepass ist die Norm und genießt den Vorzug.  

Sie werden gebeten, wie schmerzhaft oder traurig die Situation auch sein mag, den provisorischen Reisepass gemäss dem hiernach beschriebenen Verfahren zu beantragen. Ein provisorischer Reisepass wird nur nach Terminvereinbarung und erst nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen, ausgestellt. Sie erhalten somit keinen provisorischen Reisepass, ohne vorher einen Termin vereinbart zu haben mit Ihrem Konsulat und ohne vorherige Einreichung und Prüfung der Unterlagen der Behörden.

Um Missbräuche zu vermeiden, wird verlangt, gleichzeitig einen biometrischen Reisepass zu beantragen.


Bitte, kontaktieren Sie erst uns unter

Belgisches Konsulat in Bern telefonisch  +41 (0)31 350 01 50 und Email bern.consular@diplobel.fed.be

Beachten Sie, dass wir berechtigt sind, folgende Dokumente zu beantragen:

  • Nachweis der dringenden, unerwarteten und humanitären Gründe der Reise: bescheinigungen von öffentlichen Stellen, wie Krankenhäusern, Ärzten, Bestattungsinstituten, Reiseversicherungen. Die Nachweise dürfen höchstens einen Arbeitstag alt sein;
  • Nachweis, dass Sie die Reise innerhalb der nächsten 2 Arbeitstage antreten können (Flugticket).Falls ein Visum benötigt wird  für das Bestimmungsland, dann ist es dem Beantragenden seine Pflicht, sich bei der jeweiligen Botschaft oder Konsulat, zu informieren, ob ein solcher Pass dort akzeptiert wird und diese ein Visum in einem provisorischen Pass anbringen können. Ebenfalls muss er sich bei seiner Fluggesellschaft erkundigen, ob diese einen provisorischen Reisepass akzeptiert.

 

Erst nachdem wir unser Einverständnis gegeben haben, kann einen Termin vereinbart werden mit dem Konsulat in Bern, dem biometrischen Büro in Genf oder dem Honorarkonsulat in Zürich.


Auf Ihrem Termin mitzubringende Dokumente


Preise (inklusive Produktionskosten)

  • Provisorischer Reisepass gültig 1 Monat: CHF 11.-
  • Provisorischer Reisepass gültig  12 Monate:  CHF 60.-