Botschaft und Konsulate von Belgien in der Schweiz

Personenstand

Bitte, teilen Sie uns alle Änderungen Ihres Zivilstandes anhand der folgenden Originaldokumente mit

 
Heirat in der Schweiz

  • Auszug aus dem Eheregister (CIEC) / Extrait de l’acte de mariage (CIEC) / Estratto dell’atto di matrimonio (CIEC) im Original; 
  • die Kopie des Reisepasses des Partners, sofern diese(r) nicht Belgier(in) ist.

 
Scheidung in der Schweiz

  • Originale Scheidungsakte mit Inkrafttretungsdatum und versehen mit Apostille, welche bei der Staatskanzlei einzuholen ist.

  
Todesfall in der Schweiz

  • Falls die verstorbene Person nur die belgische Staatsangehörigkeit besitzt, erhält das Konsulat von den Schweizer Behörden eine Benachrichtigung über den Tod. Das Konsulat leitet die notwendigen Schritte ein; 
  • Falls die verstorbene Person nebst der belgischen, auch die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzt, übermitteln Sie uns bitte eine Kopie der Todesurkunde.

=>  Auszug aus dem Todesregister (CIEC) / Extrait de l’acte de décès (CIEC) /  Estratto dell’acco di morte (CIEC) 

Es können weitere Dokumente verlangt werden.

Wenn die Änderungen des Zivilstandes nicht in der Schweiz stattfinden, bitte kontaktieren Sie dann die Botschaft unter folgender E-Mail-Adresse: renate.thys@diplobel.fed.be