Staatsangehörigkeit
Verlust der belgischen Staatsangehörigkeit im Alter von 28 Jahren nach Artikel 22 § 1, 5 des Gesetzes über die belgische Staatsangehörigkeit
Vor Vollendung des 28. Lebensjahres müssen Sie eine Erklärung zur Beibehaltung der belgischen Staatsangehörigkeit abgeben, falls Sie:
- nach dem 1. Januar 1967 im Ausland geboren sind,
- neben der belgischen Staatsbürgerschaft eine oder mehrere andere Staatsangehörigkeiten besitzen,
- im Alter von achtzehn bis achtundzwanzig Jahren nicht Ihren Hauptwohnort in Belgien hatten,
- nicht im Ausland für die belgische Regierung oder für eine belgische Gesellschaft oder Organisation arbeiten,
- die belgische Staatsangehörigkeit nicht nach Vollendung des 18. Lebensjahres erworben haben.
Falls Sie nicht genau wissen, ob Sie eine der Voraussetzungen erfüllen, empfehlen wir Ihnen, eine Erklärung zur Beibehaltung der belgischen Staatsangehörigkeit abzugeben.
Bitte übermitteln Sie uns folgende Dokumente im Original und nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Unterschrift der Urkunde:
- Auszug aus der Geburtsurkunde;
- Wohnsitzbescheinigung
Falls Sie nicht in der Schweiz geboren sind, kontaktieren Sie bitte die Botschaft: bern.consular@diplobel.fed.be
Andere Dokumente können verlangt werden.
Zuerkennung der Staatsangehörigkeit nach Artikel 8, § 1, 2 b des Gesetzes über die belgische Staatsangehörigkeit
Das Kind, das bei seiner Geburt:
- eine andere Staatsangehörigkeit als die belgische besitzt,
- und im Ausland geboren ist,
- von einem im Ausland geborenen belgischen Elternteil,
ist Belgier, falls der belgische Elternteil innerhalb der ersten fünf Jahre nach Geburt des Kindes eine Zuerkennungserklärung der belgischen Staatsangehörigkeit in der belgischen Botschaft abgibt.
Bitte schicken Sie folgende Dokumente im Original und nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Unterschrift der Urkunde:
- Auszug aus der Geburtsurkunde (CIEC), falls das Kind in der Schweiz geboren wurde
- Wohnsitzbescheinigung auf Namen der belgischen Eltern
Es können weitere Dokumente verlangt werden.
Falls das Kind nicht in der Schweiz geboren wurde, kontaktieren Sie bitte die Botschaft: bern.consular@diplobel.fed.be