Eintragung eines neugeborenen Kindes

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Eintragung eines neugeborenen Kindes.

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Bitte, senden Sie uns das Dossier im Original per Post zu.

  • Fragebogen (PDF, 189.21 KB) ausgefüllt auf  Namen des Kindes 
  • 'Auszug aus dem Geburtsregister im Original (CIEC)/ Extrait de l’acte de naissance (CIEC) / Estratto dell’atto di nascita (CIEC)';
  • Kopie Aufenthaltsbewilligung oder 'Niederlassungsausweis / permis de résidence / Permesso di soggiorno' vom Kind und von den  Eltern oder eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als 6 Mt.), falls das Kind die schweizerische Staatsbürgerschaft hat oder wenn die schweizerische Gemeinde einen belgischen Reisepass oder Personalausweis verlangt, vor der Ausstellung einer Aufenthaltsbewilligung;
  • Kopie des Personalauweis des nicht belgischen Elternteils.


Falls die Eltern nicht verheiratet sind

  • Anerkennungsurkunde / Acte de reconnaissance  / Atto di riconoscimento
  • Dokument mit elterlicher Gewalt: 'Déclaration concernant l'autorité parentale conjointe avant la naissance/Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge vor der Geburt/ Dichiarazione concernente l'autorità parentale congiunto prima nella nascita'
  • Namensdeklaration


Es können weitere Dokumente verlangt werden.